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Stadtverordnung
04-28-2023, 01:47 PM,
Beitrag #2
RE: Stadtverordnung
DAS STADTBÜRGERRECHT

Stadtbürger ist, wer in der Stadtbürgerliste eingetragen ist.


Eintragen lassen können sich:

Römische Bürger, Latiner oder freigeborene Britannier,
die entweder das Stadtbürgerrecht von ihren Eltern geerbt haben
oder folgende Bedingungen erfüllen:

I. Guter Leumund
II. Geregeltes Einkommen aus Landwirtschaft, Handwerk, Handel oder
ein eigenes Vermögen von 1.500 Sesterzen

III. Ein halbes Jahr Mindestwohnzeit in Iscalis

Zum Territorium der Stadt zählen alle Dörfer, Guts- und Bauernhöfe, die in das Liegenschaftskataster eingetragen sind.
Während dieser Wohnzeit können von Dritten bei den Bürgermeistern Einwände gegen den Erwerb des Stadtbürgerrechts erhoben werden.

IV. Soldaten, die in Iscalis stationiert sind, können Stadtbürger sein. Die Teilnahme an den Wahlen zum Stadtrat bleibt ihnen jedoch bis zum Rang eines Optios verwehrt.  

V. Ein Eid auf Iuppiter und den Kaiser muss abgelegt werden, in dem geschworen wird, die Stadtverordnung und alle Erlasse einzuhalten, sowie den Anordnungen der Stadträte Folge zu leisten.

Unfreien, Infamen, Vorbestraften und Feinden Roms ist die Ernennung zum Stadtbürger verwehrt.

Ausnahmen können vom Stadtrat beschlossen werden, beispielsweise bei besonderen Verdiensten um das Wohl der Stadt.


Zur Einschreibung in die Liste wird eine Gebühr von einem Denar (vier Sesterzen) erhoben.
Römische Bürger sind von der Gebühr befreit.
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Stadtverordnung - von Tribun - 04-24-2023, 02:03 PM
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