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Stadtverordnung - Druckversion

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Stadtverordnung - Tribun - 04-24-2023






Sammlung sämtlicher Erlasse 

und Beschlüsse des Stadtrats









RE: Stadtverordnung - Chronist - 04-28-2023

DAS STADTBÜRGERRECHT

Stadtbürger ist, wer in der Stadtbürgerliste eingetragen ist.


Eintragen lassen können sich:

Römische Bürger, Latiner oder freigeborene Britannier,
die entweder das Stadtbürgerrecht von ihren Eltern geerbt haben
oder folgende Bedingungen erfüllen:

I. Guter Leumund
II. Geregeltes Einkommen aus Landwirtschaft, Handwerk, Handel oder
ein eigenes Vermögen von 1.500 Sesterzen

III. Ein halbes Jahr Mindestwohnzeit in Iscalis

Zum Territorium der Stadt zählen alle Dörfer, Guts- und Bauernhöfe, die in das Liegenschaftskataster eingetragen sind.
Während dieser Wohnzeit können von Dritten bei den Bürgermeistern Einwände gegen den Erwerb des Stadtbürgerrechts erhoben werden.

IV. Soldaten, die in Iscalis stationiert sind, können Stadtbürger sein. Die Teilnahme an den Wahlen zum Stadtrat bleibt ihnen jedoch bis zum Rang eines Optios verwehrt.  

V. Ein Eid auf Iuppiter und den Kaiser muss abgelegt werden, in dem geschworen wird, die Stadtverordnung und alle Erlasse einzuhalten, sowie den Anordnungen der Stadträte Folge zu leisten.

Unfreien, Infamen, Vorbestraften und Feinden Roms ist die Ernennung zum Stadtbürger verwehrt.

Ausnahmen können vom Stadtrat beschlossen werden, beispielsweise bei besonderen Verdiensten um das Wohl der Stadt.


Zur Einschreibung in die Liste wird eine Gebühr von einem Denar (vier Sesterzen) erhoben.
Römische Bürger sind von der Gebühr befreit.


RE: Stadtverordnung - Chronist - 05-05-2023

HONORATIOREN (Ordo Decurionum)

I. Ein männlicher Bürger von Iscalis wird unter die Honoratioren aufgenommen, wenn er
ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei der Stadtkasse hinterlegt hat und durch seinen
Leumund und Einsatz für die Stadt diese Ehre verdient.

II. Die Entscheidung über neue Honoratioren trifft der Stadtrat. Er führt auch die Liste der Honoratioren.

III. Honoratior ist man lebenslang. Der Stand ist erblich, es sei denn, man wird durch
Beschluss des Stadtrats von dieser Ehre ausgeschlossen.

IV. Weil alle Ämter Ehrenämter sind, für die der Amtsträger mit seinem eigenen Vermögen einsteht,
können nur Honoratioren für den Stadtrat kandidieren.


RE: Stadtverordnung - Chronist - 05-25-2023

STADTRAT

I. Der Stadtrat ist für die innere Verwaltung von Iscalis, alltägliche Rechtsgeschäfte, städtische Bauangelegenheiten, die Gewerbeaufsicht und öffentliche Veranstaltungen sowie religiöse Feste und Spiele zuständig. 

II. Alle Ämter sind Ehrenämter, für die der Amtsträger mit seinem eigenen Vermögen einsteht.

III. Die Anzahl der Stadträte wurde durch den Statthalter im V. Jahr der glorreichen Regierung des Vespasianus Caesar Augustus beschlossen.
Der Stadt Iscalis wurden sieben Amtsträger zugeteilt.

IV. Der Stadtrat besteht aus zwei Bürgermeistern (Duumviri), einem Stadtkämmerer (Quästor), zwei Ädilen (Duoviri Aediles)  und zwei Beisitzern*.

V. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

VI. Die Stadträte haben, sofern sie römische Bürger sind, bei Ausübung ihres Amtes das Recht, eine Toga mit einem Purpurstreifen zu tragen.
Die Stadträte, ihre Ehefrauen und ehelichen Kinder haben darüber hinaus das Recht, bei Spielen und Veranstaltungen auf Ehrenplätzen zu sitzen.

VII. Die Stadträte sind dazu verpflichtet, am Ende ihrer Amtszeit auf dem Forum Rechenschaft abzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Bürgermeister.

VIII. Nach dem Ablegen seines Rechenschaftsberichtes erhält ein Stadtrat, sofern er noch kein römischer Bürger ist, das römische Bürgerrecht.


* Sim off: Die Beisitzer sind immer NSC und kommen nur bei der Verhinderung eines Amtsträgers zum Einsatz.


RE: Stadtverordnung - Chronist - 05-25-2023

ÄMTER IM STADTRAT

I. Bürgermeister

Die beiden Bürgermeister sind zuständig für die Belange der Stadt und vertreten sie auch nach außen. Finanzielle und religiöse Angelegenheiten gehören ebenso in ihren Zuständigkeitsbereich wie das Bezeugen von Adoptionen und offiziellen Freilassungen von Sklaven. Sie fungieren als Schlichter bei Streitigkeiten und leiten sämtliche Wahlen sowie Abstimmungen, für deren Beschlüsse sie mit ihrem Vermögen haften.
Die Bürgermeister haben das Recht, eine von ihnen festgelegte Anzahl von Amtsdienern und Schreibern zu beschäftigen und Städtische Sklaven zu erwerben.
Jeder Bürgermeister hat jedes Jahr eine Abgabe von 200 Sesterzen an die Stadtkasse zu entrichten.


II. Stadtkämmerer (Quästor)

Der Quästor verwaltet die Stadtkasse, führt Buch und zieht die Steuern der Stadt ein.
Er hat das Recht, eine vom Bürgermeister festgelegte Anzahl von Amtsdienern, Schreibern und Städtischen Sklaven zu beschäftigen.


III. Ädile

Die beiden Ädile sind für die innere Ordnung verantwortlich. Sie haben die Aufsicht über Märkte, Geschäfte, Gaststätten und Bordelle, öffentliche Gebäude, Spiele, die Wasserversorgung und das Abwasser sowie über die Bäder. Sie geben die lokalen Feiertage bekannt und veranstalten religiöse Zeremonien und Feste.
Die Ädile haben das Recht, eine vom Bürgermeister festgelegte Anzahl von Amtsdienern, Schreibern und Städtischen Sklaven zu beschäftigen.


IV. Die Stadträte - in ihren unterschiedlichen Funktionen als Berater und Gehilfen der Bürgermeister - haben eine jährliche Abgabe von 100 Sesterzen an die Stadtkasse zu leisten.


RE: Stadtverordnung - Chronist - 06-30-2023

WAHLEN


I.  Jeder männliche Einwohner von Iscalis, der
- das Bürgerrecht von Iscalis besitzt
-  mindestens 16 Jahre alt
-  und zum Wahltermin in die Bürgerliste eingetragen ist,
hat das aktive Wahlrecht für die Wahl des Stadtrats.

II. Die amtierenden Bürgermeister müssen jährlich alle Stadtbürger zu den Wahlen laden.
Dies geschieht durch öffentliche Bekanntmachung mindestens zwanzig Tage vor dem Wahltag.

III.  Nur Honoratioren (Ordo Decurionum) können in den Stadtrat gewählt werden.
Das Mindestalter für die Kandidatur beträgt 21 Jahre.

IV. Die Kandidaten schreiben sich im Rathaus in eine Kandidatenliste ein.
Nach der Schließung der Kandidatenliste beginnt der Wahlkampf.
Die Kosten ihres Wahlkampfes tragen die Kandidaten.

V. Für den Fall, dass weniger Bewerber als 5 freiwillig zur Wahl antreten, ist vorgesehen, dass die Bürgermeister so viele Kandidaten benennen wie nötig.

VI. Am Wahltag kann jeder wahlberechtigte Stadtbürger seine Stimme für bis zu drei Kandidaten abgeben. Die Wahl erfolgt unter Aufsicht.


VII. Bürgermeister von Iscalis werden die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Bei Stimmengleichheit ist der römische Bürger vor dem Nichtbürger, der Familienvater vor dem Verheirateten, der Verheiratete vor dem Junggesellen, der Ältere vor dem Jüngeren zu bevorzugen.

Jedoch muss einer der beiden Bürgermeister zwingend ein römischer Bürger sein.

VIII. Der neue Stadtrat wählt innerhalb von fünf Tagen aus seiner Mitte zwei Ädile und einen Quästor.


IX. Die gewählten Bürgermeister und Stadträte legen am fünften Tag nach ihrer Wahl öffentlich folgenden  Amtseid ab:

" Ich schwöre bei Iuppiter und dem Genius von Caesar Augustus Vespasianus, dass ich alles tun werde, was für das Gemeinwohl von Iscalis richtig ist und dass ich nie mit böser Absicht gegen das Gemeinwohl der Bürger dieser Stadt handeln werde. Sollte ich in böser Absicht fehlgehen, so unterwerfe ich mich dem Urteil und der Strafe meiner Amtskollegen "


X. Die gewählten Bürgermeister und Stadträte bezahlen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Ablegen des Amtseid ihre entsprechenden Abgaben in die Stadtkasse ein.



Sim off: Wie oft und wann Wahlen für den Stadtrat stattfinden, entscheiden wir flexibel