RE: [Basilika] Gerichtstag des Statthalters Petilius Rufus
Lucius Petilius Rufus blickte zu Caius Plautius Seneca.
“Möchtest du etwas erwidern?“ fragte er also förmlich, da die manumissio vindicata nur dann rechtsgültig wurde, wenn der Besitzer eines Sklaven in Gegenwart des Prätors auf die Behauptung der Freiheit des Sklavens und der Frage nach einer Erwiderung schwieg. Frei nach dem römischen Grundsatz: qui tacet consentire videtur. Wer schweigt, scheint zuzustimmen.
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