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Stadtverordnung
06-30-2023, 07:52 PM,
Beitrag #6
RE: Stadtverordnung
WAHLEN


I.  Jeder männliche Einwohner von Iscalis, der
- das Bürgerrecht von Iscalis besitzt
-  mindestens 16 Jahre alt
-  und zum Wahltermin in die Bürgerliste eingetragen ist,
hat das aktive Wahlrecht für die Wahl des Stadtrats.

II. Die amtierenden Bürgermeister müssen jährlich alle Stadtbürger zu den Wahlen laden.
Dies geschieht durch öffentliche Bekanntmachung mindestens zwanzig Tage vor dem Wahltag.

III.  Nur Honoratioren (Ordo Decurionum) können in den Stadtrat gewählt werden.
Das Mindestalter für die Kandidatur beträgt 21 Jahre.

IV. Die Kandidaten schreiben sich im Rathaus in eine Kandidatenliste ein.
Nach der Schließung der Kandidatenliste beginnt der Wahlkampf.
Die Kosten ihres Wahlkampfes tragen die Kandidaten.

V. Für den Fall, dass weniger Bewerber als 5 freiwillig zur Wahl antreten, ist vorgesehen, dass die Bürgermeister so viele Kandidaten benennen wie nötig.

VI. Am Wahltag kann jeder wahlberechtigte Stadtbürger seine Stimme für bis zu drei Kandidaten abgeben. Die Wahl erfolgt unter Aufsicht.


VII. Bürgermeister von Iscalis werden die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Bei Stimmengleichheit ist der römische Bürger vor dem Nichtbürger, der Familienvater vor dem Verheirateten, der Verheiratete vor dem Junggesellen, der Ältere vor dem Jüngeren zu bevorzugen.

Jedoch muss einer der beiden Bürgermeister zwingend ein römischer Bürger sein.

VIII. Der neue Stadtrat wählt innerhalb von fünf Tagen aus seiner Mitte zwei Ädile und einen Quästor.


IX. Die gewählten Bürgermeister und Stadträte legen am fünften Tag nach ihrer Wahl öffentlich folgenden  Amtseid ab:

" Ich schwöre bei Iuppiter und dem Genius von Caesar Augustus Vespasianus, dass ich alles tun werde, was für das Gemeinwohl von Iscalis richtig ist und dass ich nie mit böser Absicht gegen das Gemeinwohl der Bürger dieser Stadt handeln werde. Sollte ich in böser Absicht fehlgehen, so unterwerfe ich mich dem Urteil und der Strafe meiner Amtskollegen "


X. Die gewählten Bürgermeister und Stadträte bezahlen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Ablegen des Amtseid ihre entsprechenden Abgaben in die Stadtkasse ein.



Sim off: Wie oft und wann Wahlen für den Stadtrat stattfinden, entscheiden wir flexibel

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Stadtverordnung - von Tribun - 04-24-2023, 02:03 PM
RE: Stadtverordnung - von Chronist - 04-28-2023, 01:47 PM
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RE: Stadtverordnung - von Chronist - 06-30-2023, 07:52 PM

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