RE: Stadtverordnung
ÄMTER IM STADTRAT
I. Bürgermeister
Die beiden Bürgermeister sind zuständig für die Belange der Stadt und vertreten sie auch nach außen. Finanzielle und religiöse Angelegenheiten gehören ebenso in ihren Zuständigkeitsbereich wie das Bezeugen von Adoptionen und offiziellen Freilassungen von Sklaven. Sie fungieren als Schlichter bei Streitigkeiten und leiten sämtliche Wahlen sowie Abstimmungen, für deren Beschlüsse sie mit ihrem Vermögen haften.
Die Bürgermeister haben das Recht, eine von ihnen festgelegte Anzahl von Amtsdienern und Schreibern zu beschäftigen und Städtische Sklaven zu erwerben.
Jeder Bürgermeister hat jedes Jahr eine Abgabe von 200 Sesterzen an die Stadtkasse zu entrichten.
II. Stadtkämmerer (Quästor)
Der Quästor verwaltet die Stadtkasse, führt Buch und zieht die Steuern der Stadt ein.
Er hat das Recht, eine vom Bürgermeister festgelegte Anzahl von Amtsdienern, Schreibern und Städtischen Sklaven zu beschäftigen.
III. Ädile
Die beiden Ädile sind für die innere Ordnung verantwortlich. Sie haben die Aufsicht über Märkte, Geschäfte, Gaststätten und Bordelle, öffentliche Gebäude, Spiele, die Wasserversorgung und das Abwasser sowie über die Bäder. Sie geben die lokalen Feiertage bekannt und veranstalten religiöse Zeremonien und Feste.
Die Ädile haben das Recht, eine vom Bürgermeister festgelegte Anzahl von Amtsdienern, Schreibern und Städtischen Sklaven zu beschäftigen.
IV. Die Stadträte - in ihren unterschiedlichen Funktionen als Berater und Gehilfen der Bürgermeister - haben eine jährliche Abgabe von 100 Sesterzen an die Stadtkasse zu leisten.
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