RE: Stadtverordnung
STADTRAT
I. Der Stadtrat ist für die innere Verwaltung von Iscalis, alltägliche Rechtsgeschäfte, städtische Bauangelegenheiten, die Gewerbeaufsicht und öffentliche Veranstaltungen sowie religiöse Feste und Spiele zuständig.
II. Alle Ämter sind Ehrenämter, für die der Amtsträger mit seinem eigenen Vermögen einsteht.
III. Die Anzahl der Stadträte wurde durch den Statthalter im V. Jahr der glorreichen Regierung des Vespasianus Caesar Augustus beschlossen.
Der Stadt Iscalis wurden sieben Amtsträger zugeteilt.
IV. Der Stadtrat besteht aus zwei Bürgermeistern (Duumviri), einem Stadtkämmerer (Quästor), zwei Ädilen (Duoviri Aediles) und zwei Beisitzern*.
V. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
VI. Die Stadträte haben, sofern sie römische Bürger sind, bei Ausübung ihres Amtes das Recht, eine Toga mit einem Purpurstreifen zu tragen.
Die Stadträte, ihre Ehefrauen und ehelichen Kinder haben darüber hinaus das Recht, bei Spielen und Veranstaltungen auf Ehrenplätzen zu sitzen.
VII. Die Stadträte sind dazu verpflichtet, am Ende ihrer Amtszeit auf dem Forum Rechenschaft abzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Bürgermeister.
VIII. Nach dem Ablegen seines Rechenschaftsberichtes erhält ein Stadtrat, sofern er noch kein römischer Bürger ist, das römische Bürgerrecht.
* Sim off: Die Beisitzer sind immer NSC und kommen nur bei der Verhinderung eines Amtsträgers zum Einsatz.
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