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Bibliotheca | Eine kleine Rechtsberatung
03-08-2023, 06:02 PM,
Beitrag #9
RE: Bibliotheca | Eine kleine Rechtsberatung
Es war nicht ganz einfach, dem Furier zu helfen, da er viel zu nachsichtig mit seiner Cousine war. Sie hatte die Familienehre beschmutzt und tanzte ihm offen auf der Nase herum, und er machte sich Sorgen, dass sein Ruf leiden könnte, wenn sie sich über ihn beschwerte? Verkehrte Welt. Sie sollte froh sein, wenn er sie nicht erdrosselte. Ich würde das mit meinen Töchtern machen, wenn die solchen Unfug treiben würden. Naja, gut, vielleicht auch nicht, aber den Hintern mit einer Gerte versohlen und sie dann auf eine Insel verbannen, ganz sicher.
Aber dieser Wein war wohl schon längst verschüttet worden, so dass man jetzt nur noch aufwischen konnte. “Falls deine Cousine schwanger wird, bekommt sie ein uneheliches Kind. Es wird Plebeier werden, da der Vater Plebeier ist, auch wenn es deinen Familiennamen trägt. Es wird weder vom Vater, noch von der Mutter voll erbberechtigt sein sondern wie ein außenstehender Dritter erben. Es wird keine Priesterämter anstreben können oder eine senatorische Karriere. Und natürlich wird es dem Ruf deiner Familie nicht gerade zuträglich sein. Aber mit etwas Glück wird es nur ein Mädchen, das man dann eben bald verheiratet.“ Ja, Mädchen waren da etwas einfacher, die wurden geschichtlich eher vergessen. Uneheliche Söhne hingegen waren da eine andere Sache. Allerdings kamen die so häufig vor, dass wir Römer dafür einen eigenen Praenomen erfunden hatten: Spurius. Der nichts anderes bedeutete als eben Bastard oder Hurenkind.
“Da du nicht ihr Vater bist, sondern nur ihr Vormund, ist das mit dem verstoßen nicht ganz so eindeutig. Also, natürlich könntest du das machen, wenn du sie gänzlich aufgeben willst. Wer sollte dich deshalb anklagen und worauf? Sie hat keine Ansprüche. Man könnte sogar argumentieren, dass sie ihren Besitzungen durch ihre Flucht gänzlich und freiwillig entsagt hat. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dass sie nicht doch noch auf irgendwelche Ideen kommt, indem sie einen Fürsprecher findet, der gegen dich Klage führt, kannst du sie auch für verrückt erklären lassen. Wenn du die cura furiosi über sie erlangst, dann geht ihr Eigentum treuhänderisch ganz auf dich über und du erbst es schließlich mit ihrem Tod. Das Ganze würde das Verbrechen des Gabinius auch noch etwas abscheulicher machen, da er eine Person entführt und verführt haben würde, die nicht in der Lage ist, die Konsequenzen ihres Handelns abzuschätzen. Zudem würde sie absolut unfähig, eine Ehe eingehen zu können. Selbst der Statthalter könnte sie also nicht erlauben, da sie als Person niemals fähig sein wird. Allerdings ist dieser Zustand recht endgültig und es würde eines weiteren Gerichtsurteiles bedürfen, das sie für geheilt erklärt, sollte sie irgendwann wieder zu sich kommen.
Das hätte ebenfalls den Vorteil, dass sie weder Einspruch einlegen kann, wenn du gegen den Gabinius vorgehst, noch ihn dann von seiner Strafe irgendwie befreien könnte, noch Gefahr einer Mittäterschaft laufen würde.

Aber wie gesagt, das alles würde sowieso nur gelten, wenn du Angst hast, jemand könnte dich verklagen. Wenn sie verschwunden ist und verschwunden bleibt, und du ihr Vermögen einfach übernimmst, wer könnte denn dagegen klagen?“
[Bild: 3_15_08_22_9_36_30.png]

Honoratior von Iscalis
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RE: Bibliotheca | Eine kleine Rechtsberatung - von Caius Plautius Seneca - 03-08-2023, 06:02 PM

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