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Bibliotheca | Eine kleine Rechtsberatung
03-06-2023, 06:21 PM,
Beitrag #5
RE: Bibliotheca | Eine kleine Rechtsberatung
“Du meinst eine Manus-freie Ehe“, korrigierte ich den jungen Furius, weil alles andere keinen Sinn machte. Abgesehen davon, dass schon zu Zeiten der ausgehenden Republik kaum mehr Manus-Ehen geschlossen worden waren und das ein Relikt aus den Anfängen und der Königszeit war, wäre seine Cousine nicht länger seine Cousine, wenn sie in einer Manus-Ehe verheiratet gewesen wäre. Sie wäre – rechtlich gesehen – zur Tochter ihres Ehemannes geworden und damit bedingterweise ihrer ursprünglichen Familie entrissen. Sie hätte nicht unter die Gewalt ihres Vaters zurückkehren und von ihm erben können, wenn er sie nicht später wieder zurück-androgiert hätte, was ein wahnsinniger Verwaltungsakt vor dem Prätor gewesen wäre. Ebenfalls mit ein Grund, warum Manus-ehen fast nie praktiziert wurden. Sie machten die Sache nur unnötig kompliziert, enterbten die Frau de facto, was ihre ursprüngliche Familie anging, machten sie dafür aber zur Erbin ihres Ehemannes. Und eine Scheidung unter solchen Umständen war ein rechtlicher Albtraum. Das einzige, was noch schlimmer war, waren die ganzen Riten, die bei einer confarreatischen Ehe noch dranhingen, aber selbst da überließ kein Vater von auch nur halbem Verstand seine Tochter einfach einem Ehemann.

Der Rest der Begleitumstände war rechtlich eher weniger interessant. Sie hatte sich also in einen Kerl unter ihrem Stand verliebt und war mit ihm durchgebrannt. Sowas kam vor, wenn man Frauen zu sehr verhätschelte. Mit ein Grund, warum ich meine Töchter beide recht rasch verheiratet hatte. In einer Ehe waren sie beschäftigt und kamen nicht auf solche idiotischen Ideen.
“Nun, solange niemand diesen Verführer verteidigen würde, könntest du das tun. Oder wenn du sie inflagranti erwischt, wobei du dann besser einen Zeugen dabeihaben solltest, der bezeugt, dass du es tun musstest, um die Familienehre zu rächen und den Schänder zu bestrafen“, sinnierte ich halb ernst, halb im Scherz, als der Furier sagte, er wolle den Mann töten. Aber ja, sowas kam reichlich oft vor, und wer würde schon Anklage erheben in einem solchen Fall? Vorausgesetzt, die Cousine war nicht heimlich als Lupa verschrien und daher selbst unredlich. Aber sogar der göttliche Augustus hatte in seiner Ehegesetzgebung durchaus einige Fälle vorgesehen, in welcher der Vater den Liebhaber der Tochter erschlagen durfte. Als Tutor hatte er dieses Recht jetzt nicht unbedingt, aber das konnte man vor Gericht hinreichend darlegen im Fall der Fälle, dass eben jene Sorge vom Vater an den Tutor ebenfalls übergegangen sei.

“Aber sag mir, Furius, was du zu tun gedenkst, damit ich weiß, in welche Richtung mein Ratschlag für dich gehen soll. Ich nehme nicht an, dass du gekommen bist, weil Mord an diesem Germanen das einzige ist, woran du denkst, oder?“ Wissen konnte man sowas schließlich nie.
[Bild: 3_15_08_22_9_36_30.png]

Honoratior von Iscalis
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RE: Bibliotheca | Eine kleine Rechtsberatung - von Caius Plautius Seneca - 03-06-2023, 06:21 PM

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