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Das Biclinium - Privater Aufenthaltsraum
02-20-2023, 03:09 PM,
Beitrag #32
RE: Das Biclinium - Privater Aufenthaltsraum
Leuten, die ihre Kinder verkaufen, stand ich grundsätzlich skeptisch gegenüber. Kein Wunder, dass sowas bei uns zivilisierten Römern schon seit Jahren verboten war. Man durfte noch nicht einmal mehr sich selbst als Sklave verkaufen und es gab sogar Gesetze dagegen, dass sich jemand einfach als Sklave ausgab, um in einem hübschen Haus unterzukommen und so seinen Schulden zu entgehen. Aber die Kelten waren wohl alles andere als zivilisiert.

“Nein, erbberechtigt wäre es auf keinen Fall, solange du das Kind nicht unter deine Patria Potestas androgierst“, beruhigte ich ihn erst einmal. Da war das Recht zum Glück eindeutig, dass echte Erben zuvor unter der Patria Potestas stehen mussten, was in diesem Fall ja aber überhaupt nicht zur Debatte stand. “Es sei denn, du wolltest ihm einen Teil vererben. Ich müsste mich da noch einmal im Erbrecht genau belesen, aber ich meine, dass natürliche Kinder in bestimmten Dingen legitimen Kindern gleichgestellt werden können, ohne die üblichen Abzüge und Beschränkungen hinnehmen zu müssen wie außenstehende. Aber das genau Prozedere müsste ich noch einmal nachschlagen, Erbrecht war nun nicht meine Spezialisierung.“ Vor allen Dingen, da es irre kompliziert und obendrein wenig befriedigend war, da man damit nicht wirklich viel Ruhm gewinnen konnte. Gut, mit meinen Ausführungen über Sklaverei und deren Konsequenzen wohl auch nicht, aber man konnte einfach nicht alles wissen.

“So oder so wäre es aber keine Gefahr für deine Kinder aus einer ordentlichen Ehe, sondern du behältst die Oberhand darüber, wie dein Vermögen verwendet wird. Es kann sich da auch nicht einklagen, wenn es erwachsen ist.

Was deine eigentliche Frage angeht: Ist das Kind erst einmal Latiner, dann bleibt es das auch. Der römische Bürgerstand wird nicht durch eine spätere Anerkennung eines Vaters dann einfach übertragen, sondern folgt dann dem aufwändigen Prozess jeglicher Einbürgerung eines Latiners oder eben deiner Androgation eben jenes Kindes, was dann wieder die Zustimmung eines Pontifex und des Statthalters bedingen würde… Kurzum, es ist fürchterlich kompliziert, kostspielig und mit vielen Stolpersteinen verbunden, das Kind später noch als dein Kind anzuerkennen und ihm so die römische Bürgerschaft zukommen zu lassen, sobald es erst einmal Latiner ist.
Anders wäre es natürlich, wenn du die beiden erst einmal als Sklaven behältst und es erst dann freilässt vor dem Consilium mit der Begründung, dass dies dein natürlich geborenes Kind sei, wenn du es dafür als geeignet ansiehst. Dann würde es sofort die römische Bürgerschaft erhalten. Und wenn dessen Mutter bis dahin über dreißig Jahre alt ist, dir mehr als zehn Jahre gut gedient hat und von dir nie in Ketten gelegt oder ausgepeitscht werden musste, könnte auch sie das römische Bürgerrecht erhalten. Während, wenn du es jetzt gleich tun willst, sie dieses Recht nur erlangen könnte, wenn sie sich mit einem anderen verheiratet und ein legitimes, eheliches Kind gebiert, das mindestens ein Jahr alt ist und sie sieben römische Bürger als Fürsprecher aufbringt.“


Und natürlich war klar, dass ich ihm nur raten konnte, für die beiden das römische Bürgerrecht mit all seinen Privilegien gegenüber allen anderen anzustreben, wenn er sie wirklich versorgt wissen wollte.
[Bild: 3_15_08_22_9_36_30.png]

Honoratior von Iscalis
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RE: Das Biclinium - Privater Aufenthaltsraum - von Caius Plautius Seneca - 02-20-2023, 03:09 PM

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