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Tablinum - der öffentliche Empfangsraum
12-08-2022, 04:11 PM,
Beitrag #17
RE: Tablinum - der öffentliche Empfangsraum- Römische Romantik
Saturninus dachte an Lucretia Serena. Er hatte den Claudiern geschrieben, aber noch keine Antwort. Vermutlich wog der Consular ab, ob die Verbindung wünschenswert wäre. Der Ruhm der Furier lag schon lange zurück, der der Claudier funkelte noch und war für viele verlockend.

Küsschen geben und Liebesworte flüstern konnte man auch mit einem Lustmädchen; hier jedoch war Ernsthaftigkeit gefragt, Saturninus tat das Romantischste, was er sich in Hinblick auf eine Verlobung vorstellen konnte - er setzte sich hin und diktierte Scaevus einen langen Entwurf eines Ehevertrages, der sehr zu Serenas Gunsten ausfallen sollte: 


Ehevertrag

Erster Teil: Über Allgemeines

I. Dieser Vertrag ist die Schriftfassung  des mündlich geschlossenen, gültigen Ehevertrags zwischen Tiberius Furius Saturninus, im weiteren Vertrag auch
Ehemann oder Bräutigam genannt
und Lucretia Serena, im weiteren Vertrag auch als Ehefrau oder Braut bezeichnet.

II. Beide Parteien erklärten vor Eheschließung
- dass keine Ehehindernisse vorliegen und sie das Recht haben, eine vollgültige Ehe zu schließen.
- dass sie die Ehe aus eigenem Willen schließen.


Im Falle des Bräutigams liegt die Zustimmungsgewalt bei ihm selbst (sui iuris). Die Zustimmung zur Eheschließung der Braut gibt ihr Vormund Manius Claudius Menecrates.

III. Eine Verlobung  findet am ............. statt.

IV. Die Ehe wird in manum in Form einer coemptio geschlossen.

V.  Der Wohnsitz  wird vom Ehemann bestimmt. Zum Zeitpunkt der Eheschließung ist dies die Villa Furia in Iscalis in der Provinz Britannia.


Zweiter Teil: Über Mitgift und Verlobungsgeschenk

I. Der Ehemann erhält als Mitgift ...................

Bei Beendigung der Ehe durch Tod des Ehemannes ist die Ehefrau wie eine Erbtochter zu behandeln und erbt ihre Mitgift.

II. Das Verlobungsgeschenk an die Braut besteht aus dem Goldschmuck aus dem Vermögen des Ehemannes, und einer Summe von hunderttausend Sesterzen.

Der Bräutigam legt fest, dass die Ehefrau im Falle einer Scheidung das Verlobungsgeschenk behält.


Dritter Teil: Über die gemeinsamen Kinder

I Bei Unfruchtbarkeit der Ehefrau hat der Ehemann das Recht zur Scheidung.

II. Im Falle einer Scheidung verbleiben Kinder unter sieben Jahren
in der Obhut ihrer Mutter, der ehemaligen Ehefrau, und Kinder
ab dem siebten Jahr in der Obhut des Vaters, des ehemaligen Ehemanns.

Vierter Teil: Über das Eigentum

I. Die Ehefrau begibt sich mit ihrem beweglichen
und unbeweglichen Vermögen in die Gewalt ihres Ehemanns.


Unterschriften der Eheleute:............

Die fünf Zeugen dieser Verbindung und der Libripens der Waagenhalter, sind....


Scaevus kritzelte mehrere Wachstafeln voll, die er später ins Reine schreiben sollte. Saturninus war beim Diktieren auf und ab gegangen:
"Hast du alles?"
Der Jüngling nickte. Ein wenig schmollte er. Vermutlich wegen Saturninus Vorliebe für Frowin.
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[Bild: 3_15_08_22_9_31_55.png]

Honoratior von Iscalis
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RE: Tablinum - der öffentliche Empfangsraum- Römische Romantik - von Tiberius Furius Saturninus - 12-08-2022, 04:11 PM

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