RE: Verführerische Grüße
Falls es euch hilft und ich grad mal klugscheißen darf:
Also, "römisch korrekt" wäre folgende unterscheidung:
Da gibt es einmal "frei geboren" (ingenui) und "frei gelassen" (liberti). Das ist einfach nur ein Hinweis auf den Rechtszustand zum Zeitpunkt der Geburt und bei Wechsel des Zustandes und hat in den meisten Fällen keinen Einfluss auf das allgemeine Leben. Es gibt nur ein paar Vorschriften in der Ehegesetzgebung des Augustus und bei diversen Priesterämtern, wo das wichtig ist. (z.B. darf ein Senator nur jemanden heiraten, der frei geboren ist, aber nicht jemanden, der freigelassen wurde)
Der eigentlich wichtige Punkt, also der Stand, unterteilt sich bei den Römern wie folgt:
Es gibt Bürger (Civis Romanus), die haben erstmal alle Rechte inne wie Testatrecht, Eheschließungsrecht, Recht als Zeuge aufzutreten, etc.. Die Rechte können zwar teilweise eingeschränkt sein, wenn man einen unehrenhaften Lebenswandel hat (infamus), und es gibt ein paar Boni bezüglich des Standes ("honestiores", also Senatoren, Ritter und ehrenhaft aus der Armee entlassene Soldaten haben noch ein paar Vorteile mehr vor Gericht), aber so das große wichtige ist, dass man als römischer Bürger immer das Recht hat, zur Not auch den Kaiser als oberste Instanz anzurufen und nicht einfach ohne Gerichtsverhandlung gekillt werden darf.
Die nächstniedrigere Stufe sind die Latiner. Das sind erstmal die Freigelassenen, die nicht durch die Lex Aelia Sentia zu römischen Bürgern direkt aufsteigen, sondern eben die, die sich das Bürgerrecht "erst noch verdienen" müssen. Daneben haben auch noch Einwohner diverser Städte diesen Status inne, immer wieder mal wurden von den Kaisern auch ganze Landstriche dann zu "richtigen" Civis gemacht. Ist quasi die Zwischenstufe zwischen Civis und Peregrinus.
Das heißt, den Personen traut man zu, dass sie treu zu Rom stehen und prinzipiell als römische Bürger geeignet wären.
Sie haben viele Rechte, aber nicht alle. Ehen zwischen Latinern werden vollumfänglich vom römischen Recht anerkannt, aber sie können kein Testament erstellen. Bei ihrem Tod fällt ihr Vermögen an ihren Patron. Im Falle eines ehemaligen Sklavens ist das immer automatisch der ehemalige Herr.
Die nächstniedrigere Stufe wären dann die Peregrini, also Angehörige anderer Völker ohne Bürgerrecht, was hauptsächlich für verbündete Staaten oder frisch eingerichtete Provinzen gilt (da bei schon lange bestehenden Provinzen üblicherweise im Zug der ein oder anderen EInbürgerungswelle da mit dem Bürgerrecht recht freizügig umgegangen wurde und so die Einwohner der meisten Provinzen auch römische Bürger sind).
Und darunter kommen dann die Sklaven.
Vielleicht hilft euch das ja. Wenn ihr das aber hier anders haben wollt (ich weiß, dass das in einigen RPGs nicht auf diese Weise gehandhabt wird), ignoriert es einfach.
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