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Sklaven im römischen Reich
Gestern, 12:55 PM,
Beitrag #5
RE: Sklaven im römischen Reich
Sklavenkinder und ihre Dienste (Vernae):

Kinder, die von einer versklavten Mutter geboren wurden, folgten automatisch dem Status der Mutter (Partus sequitur ventrem) und wurden als Sklaven geboren. Solche im Haus geborenen Sklaven nannte man Vernae. Sie galten im Alltag oft als loyaler als dazugekaufte Sklaven.
Sklavenkinder der Oberschichtshaushalte wurden früh spielerisch an leichte Aufgaben herangeführt, etwa als Pagen, Botenjungen, Zofen oder Gesellschafter für die patrizischen Kinder. Talentierte Kinder erhielten oft eine Ausbildung zu Schreibern, Handwerkern oder Händlern.
- Auf dem Land: Sobald Kinder physisch dazu in der Lage waren, mussten sie bei der harten Feldarbeit, der Tierzucht oder in den Webereien helfen, oft unter der Knute strenger Aufseher.

Das Schicksal alter und kranker Sklaven:

In der römischen Gesellschaft galt ein Sklave rein rechtlich als wirtschaftliche Investition und Arbeitsgerät. Fiel er durch Alter oder Krankheit aus, entschied der Charakter der Herrschaft über sein Schicksal.

- Die pragmatische/sachliche Fürsorge:
Wohlhabende und auf ihre Dignitas (Würde) bedachte Herren behandelten Sklaven wie wertvolles Inventar, das man pflegte
 Ein alternder Haussklave (Verna) bekam altersgerechte Aufgaben. Alte Frauen wurden zu Kinderfrauen (Nutrix) oder Näherinnen, alte Männer zu Türstehern (Ianitor), Aufsehern oder Beratern für jüngere Sklaven. War ein Sklave teuer oder stand dem Herrn nahe, wurde auch ein kaiserzeitlicher Arzt (Medicus) gerufen und die Behandlung vom Herrn bezahlt.

Die traditionelle, harte Linie: 
Berühmtberüchtigt ist die Mahnung des älteren Cato, dass man alte Ochsen, krankes Vieh und eben auch alte, kranke Sklaven verkaufen solle, um keine unnötigen Kosten zu verursachen.
 In einer fernen Provinz wie Britannia bedeutete dies oft den Verkauf in den mörderischen Bergbau (z. B. in die walisischen Goldminen von Dolaucothi) oder den Verfall in die absolute Armut, wenn sie einfach freigelassen und sich selbst überlassen wurden. 
 Kaiser Claudius hatte schon in der Mitte des 1. Jahrhundert n. Chr. ein Edikt erlassen: Wer seinen kranken Sklaven einfach aussetzte, verlor das Eigentumsrecht an ihm. Wurde der Sklave wieder gesund, war er frei. Das Aussetzen eines todkranken Sklaven zur reinen Kostenersparnis galt zunehmend als unehrenhaft.
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