Berufsmäßige Zeugen
Um ein Dokument zu unterschreiben, werden oft bis zu sieben Zeugen benötigt, die römische Bürger sein müssen. Einige der ärmeren Bürger nutzen diesen Umstand, um sozusagen als hauptberufliche Zeugen ihr Brot zu verdienen.
Hier einige von ihnen, falls sie mal gebraucht werden:
- Numerius Hortensius Donatus,
- Aulus Menenius Falconius,
- Opiter Longinius Candidus,
- Appius Statilius Burrus
- Sisenna Claudianus Laurentius
[*]Kaeso Quintianus Valentinus ist Schreiber in der Provinzialverwaltung und hilft aus Freundlichkeit aus, desgleichen der Silberhändler Tiberius Plancius Andrippus, wenn er den Betreffenden kennt.